Die Bestände beziehen sich vorwiegend auf Daten und Materialien der künstlerisch gestalteten Programmbeiträge des "Fernsehzentrums Berlin" (1952-1955) und des "Deutschen Fernsehfunks" (hier 1956 bis 1962), also auf das erste Jahrzehnt fernsehkünstlerischer Arbeit in der DDR. Sie umfassen vor allem die Programmbereiche der Fernsehdramatik, der Unterhaltungssendungen, des Kinderfernsehens, ferner der Sendungen mit Konzerten, Ballett, Musikdramatik und der Volks- und Laienkunst sowie der Kulturpolitik.
ACHTUNG: Zu den Beständen des Archivs gehört keine Sammlung von Filmen oder elektromagnetischen Fernsehaufzeichnungen.
Im Archiv Müncheberg befinden sich:
Zeitzeugenberichte
(Tonbandinterviews, Arbeits- und Erinnerungsberichte, Antworten auf historisch angelegte Fragebogen u.a.m.);
eine medienhistorische Stichwortkartei
mit Erläuterungen zu den im ersten Jahrzehnt der Fernseharbeit üblichen und damit auch innerhalb der Zeitzeugenberichte verwendeten internen sowie damals gängigen offiziellen Bezeichnungen für Arbeitsprozesse im Fernsehzentrum Berlin / Deutscher Fernsehfunk.
Durch die derzeit laufende Erschließung der Zeitzeugenberichte wird sich in Zukunft die Möglichkeit ergeben, zielgerichtet und kurzfristig Aussagen zu bestimmten Stichworten abrufen zu können.
programmbezogenes Schriftgut
(Skizzen, Exposés, Szenarien, Spielbücher, Drehbücher, Argumentation, Laufpläne, Produktionsunterlagen, Pressemitteilungen, Rezensionen, Zuschauerpost u.v.a.m.);
programmbezogene Gestaltungsentwürfe
(Szenenbildskizzen, Szenenbildmodelle, Grundrisse, Abwicklungen, Werkstattzeichnungen, Figurinen etc., Szenenfotos, Arbeitsfotos, sonstige Fotodokumentationen);
eine chronologische Sendedatei
für alle noch nachweisbaren gestalteten Sendungen vom Beginn des Testprogramms bis zum letzten Tag des Jahres 1962 (mit den noch zu ermittelnden Namen der an den Sendung beteiligten Personen, sämtlichen erreichbaren Sendedaten und umfassenden Hinweisen auf dazugehörige Materialien, sowohl seinerzeit in den Archiven des DFF vorhanden gewesene als auch derzeit im Archiv Müncheberg aufbewahrte) mit zwei begleitenden Suchkarteien (einer alphabetischen Titelkartei mit Verweisen auf das Erstsendedatum und einer Personalkartei mit Verweisen darauf, wer an welcher Sendung in welcher Eigenschaft/Tätigkeit mitgewirkt hat);
eine alphabetische Personenkartei
mit Verweisen, wer von den rund 3700 Personen in welchem Zeitzeugenbericht auf welcher Seite erwähnt worden ist;
Unterlagen zur Programmplanung und Leitungstätigkeit;
begleitendes Schriftgut in einer Handbibliothek.
die Restauflage des Erinnerungsbuches von Hans Müncheberg zur Geschichte des Fernsehens in der DDR "Blaues Wunder aus Adlershof - Der Deutsche Fernsehfunk". Es enthält neben persönlichen Aussagen wichtiger Fernsehpioniere rund 60 historische Fotos und ist im Archiv Müncheberg für lediglich 7,- Euro zu erhalten. Bei Zustellung per Post frei Haus sind 10,- Euro zu entrichten.
Das Archiv Müncheberg ist eine privatrechtliche Einrichtung. Es werden die vorhandenen Bestände erschlossen. Dabei werden ergänzende Auskünfte von noch erreichbaren kompetenten Zeitzeugen eingeholt.
Die Bestände des Archivs können im Rahmen der zur Zeit noch begrenzten Möglichkeiten wie folgt benutzt werden:
für Auskünfte zu speziellen Fragen einstiger fernsehkünstlerischer Arbeiten;
für wissenschaftliche Forschung, deren Ergebnisse unter Quellenangabe veröffentlicht oder hochschulintern verwendet werden sollen;
zur Vorbereitung von nichtkommerziellen Veröffentlichungen in Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen mit künstlerischem, bildendem oder informierendem Anspruch.
Zur Benutzung werden die Archivalien im Original, in Kopie oder Abschrift vorgelegt. Die Benutzung von Archivalien muß schriftlich beantragt werden.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur wissenschaftliche Institute oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Sie können Dritte mit der Nutzung beauftragen, müssen das jedoch zuvor mit der Leitung des Archivs schriftlich vereinbaren.
Der Antrag muß enthalten
Name und Anschrift der antragstellenden Institution,
Name und Anschrift der Beauftragten, wenn die Benutzung durch Dritte erfolgen soll,
genaue Angabe des Benutzungszwecks und der gewünschten Archivalien,
gewünschter Zeitraum der Benutzung.
Die Benutzung der Archivalien ist nur zu dem benannten Zweck gestattet. Sollte beabsichtigt sein, Erkenntnisse, die aus der Benutzung gewonnen wurden, später zu einem anderen Zweck zu verwenden, so ist dies nur nach Rücksprache mit der Leitung des Archivs und nach entsprechender Zustimmung gestattet.
Die Genehmigung zur Benutzung kann versagt oder zurückgezogen werden, wenn:
gegen den Benutzungszweck schwerwiegende Bedenken bestehen,
der Benutzer gegen die Benutzungsbedingungen verstößt oder die damit verbundenen Auflagen nicht einhält,
die schutzwürdigen Belange natürlicher Personen beeinträchtigt werden,
der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zuläßt,
die Archivalien wegen anderweitiger Benutzung nicht zugänglich sind,
der Benutzungszweck auf andere Weise, vor allem durch Einsichtnahme in Reproduktionen oder Publikationen, hinlänglich erreicht werden kann.
Sämtliche Archivmaterialien müssen mit äußerster Sorgfalt behandelt werden. Dazu gehört, daß die vorgegebene Ordnung des Archivguts erhalten bleibt und keine Zusätze (Markierungen, Unterstreichungen usw.) angebracht werden. Im Falle von Beschädigungen oder Entwendungen verpflichtet sich der Benutzer zu angemessenem Schadensersatz. Ferner kann in solchen Fällen der Ausschluß von jeder weiteren Nutzung erfolgen.
Der Benutzer und die von ihm Beauftragten verpflichten sich, alle an der genutzten Archivalie bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu respektieren und sämtliche aus derartigen Rechten entstehenden Ansprüche zu befriedigen.
Für das Zitieren aus und das sonstige Verwenden von Materialien aus dem Archiv gelten folgende Formen:
"Schriftgut des Archivs Müncheberg GbR";
"Daten aus dem Archiv Müncheberg GbR";
"Materialien aus dem Archiv Müncheberg GbR"
(künstlerische,
produktionstechnische, u.ä.).
Von Arbeiten, die unter Verwendung von Material dieses Archivs verfaßt wurden oder entstanden sind, ist dem Archiv sofort nach Erscheinen ein Abdruck oder eine Kopie als Belegstück kostenlos zuzusenden.
Die Betreuung im Rahmen einer gewünschten Benutzung von Archivalien erfolgt unmittelbar durch die Leitung des Archivs. Mit ihr können alle bei der Benutzung auftretenden Fragen und Probleme besprochen werden. Bei der Benutzung von Archivmaterialien sind die Hinweise der Archivleitung verbindlich.
Schriftliche und ggf. auch telefonische Anfragen beantwortet die Archivleitung jederzeit, wenn die für die Nutzung geltenden Bedingungen erfüllt sind.
Eine Ausleihe kommt für die Bestände in der Regel nicht in Frage. Es können jedoch zu Lasten des Nutzers Kopien angefertigt werden, soweit dies nicht den vorstehenden Bestimmungen widerspricht. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Jede Benutzung von Archivmaterialien ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Sätzen vergleichbar arbeitender Archive (z.B. Deutsches Rundfunkarchiv).