Zur Spezifik des Archivs

Die Bestände beziehen sich vorwiegend auf Daten und Materialien der künstlerisch gestalteten Programmbeiträge des "Fernsehzentrums Berlin" (1952-1955) und des "Deutschen Fernsehfunks" (hier 1956 bis 1962), also auf das erste Jahrzehnt fernsehkünstlerischer Arbeit in der DDR. Sie umfassen vor allem die Programmbereiche der Fernsehdramatik, der Unterhaltungssendungen, des Kinderfernsehens, ferner der Sendungen mit Konzerten, Ballett, Musikdramatik und der Volks- und Laienkunst sowie der Kulturpolitik.

ACHTUNG: Zu den Beständen des Archivs gehört keine Sammlung von Filmen oder elektromagnetischen Fernsehaufzeichnungen.

Im Archiv Müncheberg befinden sich:


Vorläufige Archivordnung

Das Archiv Müncheberg ist eine privatrechtliche Einrichtung. Es werden die vorhandenen Bestände erschlossen. Dabei werden ergänzende Auskünfte von noch erreichbaren kompetenten Zeitzeugen eingeholt.

Die Bestände des Archivs können im Rahmen der zur Zeit noch begrenzten Möglichkeiten wie folgt benutzt werden:


Vorläufige Benutzerordnung

Zur Benutzung werden die Archivalien im Original, in Kopie oder Abschrift vorgelegt. Die Benutzung von Archivalien muß schriftlich beantragt werden.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur wissenschaftliche Institute oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Sie können Dritte mit der Nutzung beauftragen, müssen das jedoch zuvor mit der Leitung des Archivs schriftlich vereinbaren.

Der Antrag muß enthalten

Die Benutzung der Archivalien ist nur zu dem benannten Zweck gestattet. Sollte beabsichtigt sein, Erkenntnisse, die aus der Benutzung gewonnen wurden, später zu einem anderen Zweck zu verwenden, so ist dies nur nach Rücksprache mit der Leitung des Archivs und nach entsprechender Zustimmung gestattet.

Die Genehmigung zur Benutzung kann versagt oder zurückgezogen werden, wenn:

Behandlung der Archivalien

Sämtliche Archivmaterialien müssen mit äußerster Sorgfalt behandelt werden. Dazu gehört, daß die vorgegebene Ordnung des Archivguts erhalten bleibt und keine Zusätze (Markierungen, Unterstreichungen usw.) angebracht werden. Im Falle von Beschädigungen oder Entwendungen verpflichtet sich der Benutzer zu angemessenem Schadensersatz. Ferner kann in solchen Fällen der Ausschluß von jeder weiteren Nutzung erfolgen.

Urheberrechtliche Pflichten

Der Benutzer und die von ihm Beauftragten verpflichten sich, alle an der genutzten Archivalie bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu respektieren und sämtliche aus derartigen Rechten entstehenden Ansprüche zu befriedigen.

Für das Zitieren aus und das sonstige Verwenden von Materialien aus dem Archiv gelten folgende Formen:

Von Arbeiten, die unter Verwendung von Material dieses Archivs verfaßt wurden oder entstanden sind, ist dem Archiv sofort nach Erscheinen ein Abdruck oder eine Kopie als Belegstück kostenlos zuzusenden.

Betreuung

Die Betreuung im Rahmen einer gewünschten Benutzung von Archivalien erfolgt unmittelbar durch die Leitung des Archivs. Mit ihr können alle bei der Benutzung auftretenden Fragen und Probleme besprochen werden. Bei der Benutzung von Archivmaterialien sind die Hinweise der Archivleitung verbindlich.

Schriftliche und ggf. auch telefonische Anfragen beantwortet die Archivleitung jederzeit, wenn die für die Nutzung geltenden Bedingungen erfüllt sind.

Eine Ausleihe kommt für die Bestände in der Regel nicht in Frage. Es können jedoch zu Lasten des Nutzers Kopien angefertigt werden, soweit dies nicht den vorstehenden Bestimmungen widerspricht. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Gebühren

Jede Benutzung von Archivmaterialien ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Sätzen vergleichbar arbeitender Archive (z.B. Deutsches Rundfunkarchiv).